Nutzungsbedingungen

Der Verkehrsübungsplatz dient dazu, Führerschein-Bewerbern, als auch Führerschein-Inhabern mit wenig Fahrpraxis die Grundbegriffe des Fahrens leichter zu vermitteln und sich spezielle Fertigkeiten - wie Anfahren am Berg, Wenden, Einparken usw. besser aneignen zu können.
 
In den Wintermonaten wird die Verkehrsübungsanlage nicht von Schnee und Eis geräumt, somit kann es bei Schneefall vorkommen, dass die Verkehrsübungsanlage nicht befahrbar ist!
 
Der Übende muss 16 Jahre (Führerscheinklasse A und B) bzw. 15 Jahre (Führerscheinklasse A1 und M) alt sein!
 
Der Übungsplatz ist keine Rennstrecke für Fahrkünste!
Aus versicherungstechnischen Gründen darf auf dem Verkehrsübungsplatz nur mit PKW (bis 3,5 to., ohne Anhänger) und Motorrad gefahren werden!

Bitte beachten Sie folgende Punkte

1. Der Führerschein-Inhaber muss bei Übungsfahrten stets neben dem Übenden sitzen, um -falls erforderlich - rechtzeitig eingreifen zu können.
2. Die Verkehrsvorschriften sind in jedem Fall, wie auch auf öffentlichen Straßen, zu beachten.
3. Rechts fahren.
4. Höchstgeschwindigkeit 30 - 40 km/h
5. Vorsicht beim Überholen, Rückwärtsfahren und Wenden
6. Genügenden Sicherheitsabstand einhalten
7. Bei Fußgängern ist besondere Vorsicht geboten
8. Den Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten
9. Eine vorübergehende Verkehrsregelung durch das Platzpersonal setzt die amtlichen Verkehrsvorschriften für die Dauer der Verkehrsregelung außer Kraft.
10. Verursachte Unfälle oder Beschädigungen von Einrichtungen auf dem Übungsplatz sind sofort beim Platzpersonal zu melden. Die Kosten zur Wiederherstellung sind vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
11. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigenes Risiko.
12. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
13. Von seiten des MSC besteht für Unfallschäden keine Haftpflichtversicherung.  In diesen Fällen haftet die KFZ - Versicherung des Halters. Gfs. informieren Sie sich bei Ihrer eigenen KFZ - Haftpflichtversicherung.

Verboten ist

1. Falsches Überholen z.B. rücksichtsloses Überholen vor oder in Kurven oder Engstellen.
2. Dauernd mit zu geringem Sicherheitsabstand hinter anderen Übenden  zu fahren.
3. Jede Fahrweise, die nicht dem Niveau eines Übenden entspricht.
4. Verunreinigung des Platzes
5. Fahren unter Alkoholeinfluss (gilt für Fahrer, als auch für Beifahrer)

Erstbenutzern wird empfohlen, vor dem Üben das Gelände selbst zu befahren, um sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.

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Stand: 03. December 2011