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Bitte beachten Sie folgende Punkte
1. Der Führerschein-Inhaber muss bei Übungsfahrten stets neben dem Übenden
sitzen, um -falls erforderlich - rechtzeitig eingreifen zu können.
2. Die Verkehrsvorschriften sind in jedem Fall, wie auch auf öffentlichen
Straßen, zu beachten.
3. Rechts fahren.
4. Höchstgeschwindigkeit 30 - 40 km/h
5. Vorsicht beim Überholen, Rückwärtsfahren und Wenden
6. Genügenden Sicherheitsabstand einhalten
7. Bei Fußgängern ist besondere Vorsicht geboten
8. Den Anweisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten
9. Eine vorübergehende Verkehrsregelung durch das Platzpersonal setzt die
amtlichen Verkehrsvorschriften für die Dauer der Verkehrsregelung außer Kraft.
10. Verursachte Unfälle oder Beschädigungen von Einrichtungen auf dem
Übungsplatz sind sofort beim Platzpersonal zu melden. Die Kosten zur
Wiederherstellung sind vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
11. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigenes Risiko.
12. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
13. Von seiten des MSC besteht für Unfallschäden keine Haftpflichtversicherung.
In diesen Fällen haftet die KFZ - Versicherung des Halters. Gfs. informieren Sie
sich bei Ihrer eigenen KFZ - Haftpflichtversicherung.
Verboten ist
1. Falsches Überholen z.B. rücksichtsloses Überholen
vor oder in Kurven oder Engstellen.
2. Dauernd mit zu geringem Sicherheitsabstand hinter anderen Übenden
zu fahren.
3. Jede Fahrweise, die nicht dem Niveau eines Übenden entspricht.
4. Verunreinigung des Platzes
5. Fahren unter Alkoholeinfluss (gilt für Fahrer, als auch für Beifahrer)
Erstbenutzern wird empfohlen, vor dem Üben das Gelände selbst zu befahren, um sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.
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Stand:
03. December 2011